Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Beschluss:

 

Die Aufstellung der Veränderungssperre Nr. 48 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 40 – 3. Änderung wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 40 „Südlich der Deichstraße“ soll auf Grund der dort vorhandenen z.T. relativ großen Grundstücksgrößen und des weiterhin erheblichen Wohnraumbedarfs eine Nachverdichtungsplanung aufgestellt werden.

 

Für diesen Bereich liegt ein Bauantrag vor, in dem ein Investor auf einem relativ kleinem Grundstück (ca. 650 qm) ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten, entsprechend erforderlichen Stellplätzen und Nebenanlagen z. B. für Mülltonnen und Fahrräder in einem Einfamilienhausquartier plant. Diese Planung würde zu städtebaulichen Spannungen führen und ist nach Auffassung des Bauamtes in diesem Bereich nicht vertretbar.

 

Um die Ziele der Bauleitplanung für diesen Bereich nicht zu gefährden, ist die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 40 – 3. Änderung erforderlich.