Beschluss:
Die Aufstellung der Veränderungssperre Nr. 48 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 40 – 3. Änderung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 40 „Südlich der Deichstraße“ soll auf
Grund der dort vorhandenen z.T. relativ großen Grundstücksgrößen und des
weiterhin erheblichen Wohnraumbedarfs eine Nachverdichtungsplanung aufgestellt
werden.
Für diesen Bereich liegt ein Bauantrag vor, in dem ein Investor auf
einem relativ kleinem Grundstück (ca. 650 qm) ein Wohnhaus mit fünf
Wohneinheiten, entsprechend erforderlichen Stellplätzen und Nebenanlagen z. B.
für Mülltonnen und Fahrräder in einem Einfamilienhausquartier plant. Diese
Planung würde zu städtebaulichen Spannungen führen und ist nach Auffassung des
Bauamtes in diesem Bereich nicht vertretbar.
Um die Ziele der Bauleitplanung für diesen Bereich nicht zu gefährden,
ist die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans
Nr. 40 – 3. Änderung erforderlich.