Sitzung: 15.02.2024 Ausschuss für Schule, Digitalisierung, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 10/027/2023/1
Beschlussempfehlung:
a)
Die vom
Arbeitskreis als Anlage beigefügten erarbeiteten „Raum- und Ausstattungsstandards
für die Grundschulen der Stadt Lohne im Hinblick auf den Anspruch auf
Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 und eine zukunftsfähige Schule“ werden
beschlossen.
b)
Es soll
zunächst mit den Planungen für die Umsetzung an der Ketteler-Schule begonnen
werden, sodann folgt die Franziskus-Schule. Bei der Von Galen-Schule sind
zunächst die Planungen bzgl. der Musikschule abzuwarten.
Ebenfalls ist
im Rahmen der Planungen zu prüfen, ob die erforderlichen Räume auch durch
Umverteilung anderer Räumlichkeiten geschaffen werden können.
Bei der
Gertrudenschule, der Grundschule Kroge und der Grundschule Brockdorf werden die
festgelegten Standards durch derzeitige Planungen und Baumaßnahmen bereits
berücksichtigt und umgesetzt.
c)
Im Jahr
2024 werden die zweiten Jahrgänge aller Grundschulen mit interaktiven Tafeln
ausgestattet. Im Jahr 2025 soll die Ausstattung der ersten Jahrgänge folgen,
sodass möglichst zu Beginn des Schuljahres 2025/26 alle Klassen über interaktiven
Tafeln verfügen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.08.2023 beantragten die sechs Lohner Grundschulen
einen Infrastrukturausbau, auch in Bezug auf die Ausweitung der
Ganztagsbetreuung ab 2026 und die Erarbeitung eines Konzepts zum Bau einer
zukünftigen Grundschule. In der Sitzung des Ausschusses für Schule-,
Digitalisierung, Kultur und Sport am 14.11.2023 sowie in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 21.11.2023 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis zu
bilden, um Raum- und Ausstattungsstandards und einen priorisierten
Maßnahmenkatalog zu erarbeiten.
Seitens des Landes sind bisher keine Vorgaben zur Ausgestaltung der
Ganztagsbetreuung sowie zum Bau und zur Ausstattung von Grundschulen gemacht
worden. Auf einem Ganztagsschul-Kongress im Dezember 2023, an dem auch die
Stadt Lohne als Schulträger teilgenommen hat, wurde durch das Nds.
Kultusministerium bestätigt, dass es auch künftig keine Vorgaben zur
Ausgestaltung der Schulanlagen geben wird.
Durch das Ganztagsförderungsgesetz hat zum 1. August 2026 gemäß § 24 Abs.
4 SGB VIII ein Kind ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse einen
Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an fünf
Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 3 SGB VIII
gilt dieser Anspruch im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote
der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsschulen, als
erfüllt.
Die
Ganztagsbetreuung im Rahmen von fünf Tagen wird sukzessive eingeführt, sodass
der Anspruch ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst nur für die erste Klassenstufe
gilt. Die vollständige Umsetzung des Ganztagsangebots von fünf Tagen wird also
zum Schuljahr 2029/30 erfolgen. Bis dahin können die übrigen Jahrgänge die
Ganztagsbetreuung, wie bisher, an drei Tagen pro Woche in Anspruch nehmen.
Das Land hat für die Ganztagsschule im Rahmen des Rechtsanspruches zwar
die personelle Verantwortung übernommen, die Gemeinden müssen aber als
Schulträger etwaige Sachkosten übernehmen. Ihre Mitspracherechte beschränken
sich insbesondere auf das von ihnen zu erteilende Einvernehmen beim geforderten
und zu genehmigenden Konzept einer Ganztagsschule.
Zur Erarbeitung eines anzustrebenden Raum- und Ausstattungsstandards für
die Lohner Grundschulen sowie zur Erstellung eines priorisierten Maßnahmenkatalogs
im Hinblick auf den Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 wurde ein
Arbeitskreis, bestehend aus Ratsmitgliedern, Schulleitungen,
Stadtelternratsvorsitzender und Verwaltung, gebildet, der sich in seinen
Sitzungen am 17.11.2023, 06.12.2023 und am 12.12.2023 mit den einzelnen
Bestandteilen des Antragsinhalts befasst und hierzu abgestimmt hat.
Ergänzend zu den Arbeitskreissitzungen erfolgte am 18.01.2024 ein
gemeinsamer Termin mit Herrn Guido Dincher vom Regionalen Landesamt für Schule
und Bildung, der speziell für die Schulbauberatung zuständig ist.
Vor dem Hintergrund, dass seitens des Landes keine Vorgaben zur
Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung sowie zum Schulbau gemacht werden und die
Inanspruchnahme der Schulbauberatung eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen
wird, haben sich die Mitglieder des Arbeitskreises darauf verständigt, selbst
Standards für die Ausstattung der Grundschulen in Lohne festzulegen.
Die vom Arbeitskreis zusammengestellten Raum-
und Ausstattungsstandards nebst Erläuterungen sind der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Hinsichtlich der zu entwickelnden
Priorisierung besteht Einigkeit darüber, dass mit der Ketteler-Schule begonnen
werden soll, da dort bisher keine Mensa vorhanden ist, eine Dachsanierung
ansteht und die Zahl der Gruppenräume im Verhältnis zu Klassenräumen
vergleichsweise schlecht ist.
Weiterhin wird aufgrund der geringen Zahl an
Gruppenräumen eine weitere Priorität bei der Franziskus-Schule gesehen.
Bei der Von-Galen-Schule sind zunächst die
Planungen für die Musikschule abzuwarten. Je nach Entwicklung eines
Musizierlernhauses in der Innenstadt könnte sich die Raumsituation an der
Von-Galen-Schule perspektivisch verändern.
Keine Priorität besteht bei der Grundschule Brockdorf
(Grund: Veränderungen im Rahmen des Masterplans Brockdorf), bei der Grundschule
Kroge (Grund: derzeitiger Umbau) und der Gertrudenschule (Grund: derzeitige
Sanierung). Die festgelegten Standards werden bei den entsprechenden
Baumaßnahmen berücksichtigt und umgesetzt.
Beratungsverlauf:
Zu diesem Beratungsgegenstand gibt es keine
Wortbeiträge.