Sitzung: 15.02.2024 Ausschuss für Schule, Digitalisierung, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 65/003/2024
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
für die Umnutzung der Pausenhalle in der Albert-Schweitzer-Realschule die
notwendigen Fachplanungsleistungen zu beauftragen und die erforderlichen
baulichen Maßnahmen inkl. des Kostenaufwandes auszuarbeiten.
Sachverhalt:
Mit dem Schreiben vom 15.01.2024 hat die Schulrektorin der Albert-Schweitzer-Realschule die Überprüfung einer Nutzungsänderung und Erweiterung der Pausenhalle sowie eine Veränderung der Eingangstür beantragt.
Aufgrund der Situation, dass im Bestand nur schwer Gruppenräume geschaffen werden können, wurde der Vorschlag unterbreitet, die vorhandene Pausenhalle für eine Nutzung während der Unterrichtszeiten umzugestalten. Dies soll weitestgehend und vorerst durch bestehendes Mobiliar umgesetzt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können an den geplanten Lehrinseln sowohl in Gruppen als auch alleine konzentriert und effektiv arbeiten. Des Weiteren führte die Schulrektorin auf, dass eine mit Lehrinseln ausgestattete Pausenhalle auch für ein bestehendes Nachhilfeprogramm am Nachmittag verwendet werden könnte.
Darüber hinaus soll aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen und im Zuge der Überprüfung einer Nutzungsänderung der Pausenhalle auch eine mögliche Erweiterung in Betracht gezogen werden. Nach Rücksprache mit der Schulleitung soll dies durch einen Durchbruch zum Raum 105 realisiert werden. Dieser wird aktuell als Gruppenraum verwendet und soll dann als Vergrößerung der Pausenhalle dienen. Die Nutzungsänderung der Halle sollte außerdem so gestaltet werden, dass auch Schulveranstaltungen wie Zeugnisverleihungen mit mehr als 200 Personen möglich sind.
Die geplante Maßnahme ist mit einer Erhöhung der Brandlast verbunden und somit mit einer einhergehenden potentiellen Gefährdungszunahme. Nach erster Rücksprache mit dem Brandschutzsachverständigen des Landkreises Vechta besteht jedoch die Möglichkeit für eine Nutzungsänderung der Pausenhalle unter Einhaltung brandschutztechnischer Maßnahmen.
Die tatsächlich erforderlichen baulichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten können in diesem Planungsstadium nicht beziffert werden. Um die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen ermitteln zu können, ist ein Brandschutzkonzept für die Pausenhalle, unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung, erforderlich. Aus den Anforderungen im Brandschutzkonzept ergeben sich die erforderlichen baulichen Maßnahmen, wie z. B. die Schaffung von zusätzlichen Rauch- bzw. Brandschutzabschnitten durch Einbau von Rauch- bzw. Brandschutztürelementen oder der Einbau einer Brandmeldetechnik.
Des Weiteren wurde der Einbau einer Türsprechanlage an der Eingangstür der Schule beantragt. Gemäß der Schulrektorin sollte die Eingangstür stets von außen verschlossen und von innen jederzeit zu öffnen sein, um ungebetene Personen in der Schule zu vermeiden.
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung ergänzte in der Sitzung, dass
nach Erstellung der Sitzungsvorlage gemeinsam von Verwaltung und Schulleitung
überlegt wurde, auf die Vergrößerung der Pausenhalle durch einen Durchbruch zum
Raum 105 zu verzichten, da dadurch ein wertvoller Raum wegfallen würde.
Aufgrund der gestiegenen Schülerzahl und der Tatsache, dass immer mehr
Gruppenräume für verschiedene Gruppenarbeiten benötigt werden, könnte der Raum
105 beibehalten und gleichzeitig mit einer mobilen Trennwandanlage ausgestattet
werden. Hierdurch könnten zwei separate Gruppenräume gewonnen werden,
gleichzeitig aber auch ein größerer Raum für Förderunterricht o.ä. hergestellt
werden. Die Schulleitung ist mit dieser Lösung einverstanden.
Diese Maßnahmen
führen laut Verwaltung zu einer Erhöhung der Brandlast und einer
Gefährdungszunahme. Der Brandschutzbeauftragte des Landkreises Vechta hat im
Rahmen eines Nutzungsänderungsantrages bereits eine Genehmigung in Aussicht
gestellt, sofern ein zwingend erforderliches Brandschutzkonzept über ein
externes Fachbüro erstellt wird. Die entsprechenden Baumaßnahmen und die damit
verbundenen Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden.
Weiterhin wurde beantragt, eine Türsprechanlage
an der Eingangstür zu installieren. Ob eine Umrüstung zum dauerhaften
Verschließen und eine Öffnungsmöglichkeit durch einen Fernauslöser in der
vorhandenen Tür möglich ist, ist mit einem Metallbauer zu prüfen, ggf. ist das
Türelement zu erneuern. Die Maßnahme könnte im Rahmen der Geschäfte der
laufenden Verwaltung umgesetzt werden.