Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

a)     Die vom Arbeitskreis als Anlage beigefügten erarbeiteten „Raum- und Ausstattungsstandards für die Grundschulen der Stadt Lohne im Hinblick auf den Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 und eine zukunftsfähige Schule“ werden beschlossen.

b)     Es soll zunächst mit den Planungen für die Umsetzung an der Ketteler-Schule begonnen werden, sodann folgt die Franziskus-Schule. Bei der Von-Galen-Schule sind zunächst die Planungen bzgl. der Musikschule abzuwarten. Ebenfalls ist im Rahmen der Planungen zu prüfen, ob die erforderlichen Räume auch durch Umverteilung anderer Räumlichkeiten geschaffen werden können. Bei der Gertrudenschule, der Grundschule Kroge und der Grundschule Brockdorf werden die festgelegten Standards durch derzeitige Planungen und Baumaßnahmen bereits berücksichtigt und umgesetzt.

c)      Im Jahr 2024 werden die zweiten Jahrgänge aller Grundschulen mit interaktiven Tafeln ausgestattet. Im Jahr 2025 soll die Ausstattung der ersten Jahrgänge folgen, sodass möglichst zu Beginn des Schuljahres 2025/26 alle Klassen über interaktiven Tafeln verfügen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.08.2023 beantragten die sechs Lohner Grundschulen einen Infrastrukturausbau, auch in Bezug auf die Ausweitung der Ganztagsbetreuung ab 2026 und die Erarbeitung eines Konzepts zum Bau einer zukünftigen Grundschule. In der Sitzung des Ausschusses für Schule-, Digitalisierung, Kultur und Sport am 14.11.2023 sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.11.2023 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis zu bilden, um Raum- und Ausstattungsstandards und einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erarbeiten.

 

Seitens des Landes sind bisher keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung sowie zum Bau und zur Ausstattung von Grundschulen gemacht worden. Auf einem Ganztagsschul-Kongress im Dezember 2023, an dem auch die Stadt Lohne als Schulträger teilgenommen hat, wurde durch das Nds. Kultusministerium bestätigt, dass es auch künftig keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Schulanlagen geben wird.

 

Durch das Ganztagsförderungsgesetz hat zum 1. August 2026 gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein Kind ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an fünf Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 3 SGB VIII gilt dieser Anspruch im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsschulen, als erfüllt.

 

Die Ganztagsbetreuung im Rahmen von fünf Tagen wird sukzessive eingeführt, sodass der Anspruch ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst nur für die erste Klassenstufe gilt. Die vollständige Umsetzung des Ganztagsangebots von fünf Tagen wird also zum Schuljahr 2029/30 erfolgen. Bis dahin können die übrigen Jahrgänge die Ganztagsbetreuung, wie bisher, an drei Tagen pro Woche in Anspruch nehmen.

 

Das Land hat für die Ganztagsschule im Rahmen des Rechtsanspruches zwar die personelle Verantwortung übernommen, die Gemeinden müssen aber als Schulträger etwaige Sachkosten übernehmen. Ihre Mitspracherechte beschränken sich insbesondere auf das von ihnen zu erteilende Einvernehmen beim geforderten und zu genehmigenden Konzept einer Ganztagsschule.

 

Zur Erarbeitung eines anzustrebenden Raum- und Ausstattungsstandards für die Lohner Grundschulen sowie zur Erstellung eines priorisierten Maßnahmenkatalogs im Hinblick auf den Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 wurde ein Arbeitskreis, bestehend aus Ratsmitgliedern, Schulleitungen, Stadtelternratsvorsitzender und Verwaltung, gebildet, der sich in seinen Sitzungen am 17.11.2023, 06.12.2023 und am 12.12.2023 mit den einzelnen Bestandteilen des Antragsinhalts befasst und hierzu abgestimmt hat.

 

Ergänzend zu den Arbeitskreissitzungen erfolgte am 18.01.2024 ein gemeinsamer Termin mit Herrn Guido Dincher vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung, der speziell für die Schulbauberatung zuständig ist.

 

Vor dem Hintergrund, dass seitens des Landes keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung sowie zum Schulbau gemacht werden und die Inanspruchnahme der Schulbauberatung eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird, haben sich die Mitglieder des Arbeitskreises darauf verständigt, selbst Standards für die Ausstattung der Grundschulen in Lohne festzulegen.

 

Die vom Arbeitskreis zusammengestellten Raum- und Ausstattungsstandards nebst Erläuterungen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Hinsichtlich der zu entwickelnden Priorisierung besteht Einigkeit darüber, dass mit der Ketteler-Schule begonnen werden soll, da dort bisher keine Mensa vorhanden ist, eine Dachsanierung ansteht und die Zahl der Gruppenräume im Verhältnis zu Klassenräumen vergleichsweise schlecht ist.

Weiterhin wird aufgrund der geringen Zahl an Gruppenräumen eine weitere Priorität bei der Franziskus-Schule gesehen.

Bei der Von-Galen-Schule sind zunächst die Planungen für die Musikschule abzuwarten. Je nach Entwicklung eines Musizierlernhauses in der Innenstadt könnte sich die Raumsituation an der Von-Galen-Schule perspektivisch verändern.

Keine Priorität besteht bei der Grundschule Brockdorf (Grund: Veränderungen im Rahmen des Masterplans Brockdorf), bei der Grundschule Kroge (Grund: derzeitiger Umbau) und der Gertrudenschule (Grund: derzeitige Sanierung). Die festgelegten Standards werden bei den entsprechenden Baumaßnahmen berücksichtigt und umgesetzt.

 

Beratungsverlauf:

 

Ausschussvorsitzender Willenborg stellt den Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vor.

 

Ein Ratsmitglied stellt die gute Arbeit des Arbeitskreises heraus, in dem parteiübergreifend die Raum- und Ausstattungsstandards erarbeitet worden seien. Durch den Ganztag werde sich der Schulalltag verändern, wodurch die bestehenden Raum- und Nutzungskonzepte stetig überprüft werden müssten. Hierfür sei eine gute Zusammenarbeit zwischen den Schulen und dem Schulträger notwendig. Da es vom Land keine Vorgaben zur Ausgestaltung des Ganztags gebe, seien die ausgearbeiteten Raum- und Ausstattungsstandards ein guter Weg zu einer zukunftsfähigen Schule. Daher werde die CDU-Fraktion dem Beschluss zustimmen.

 

Ein anderes Ratsmitglied schließt sich den Ausführungen an und betont, dass in kurzer Zeit viel geschafft worden sei und Lohne damit Maßstäbe setze. Dennoch müsse auch die Von-Galen-Schule im Auge behalten werden. Die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen werde dem Beschluss zustimmen.

 

Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass die Kinder mit in die Planungen einbezogen werden sollten.

 

Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass die Schulleitungen auch die Eltern über diese Entwicklungen und das gute Ergebnis informieren müssten.