Sitzung: 13.03.2024 RAT
Eine Einwohnerin fragt nach, wie
viele Unterschriften es benötige, dass der Bebauungsplan Nr. 150 A „Südlich An
den Schanzen“ nicht beschlossen werde.
Verwaltungsseitig wird
erläutert, dass die Anzahl an Unterschriften allein keinen direkten Einfluss
auf den Beschluss habe. Im Rahmen des Bauleitverfahrens werden die Einwendungen
von der Politik abgewogen und anschließend der Satzungsbeschluss gefasst.