Eine Einwohnerin fragt nach, wie viele Unterschriften es benötige, dass der Bebauungsplan Nr. 150 A „Südlich An den Schanzen“ nicht beschlossen werde.

 

Verwaltungsseitig wird erläutert, dass die Anzahl an Unterschriften allein keinen direkten Einfluss auf den Beschluss habe. Im Rahmen des Bauleitverfahrens werden die Einwendungen von der Politik abgewogen und anschließend der Satzungsbeschluss gefasst.