Sitzung: 09.04.2024 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/009/2024
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Wahlbündnisses BI ProWald Lohne zur Beratung und Veränderung des Beschlussvorschlages der Vorlage Nr. 61/007/2024 vom 27.02.2024 wird zugestimmt.
Ein Sprecher des Wahlbündnisses BI ProWald erläuterte den Antrag, den
Beschlussvorschlag „Gestaltungskonzept Innenstadt“ der UBS- Sitzung vom
27.02.2024 neu zu beraten und in nachfolgender Form zu verändern:
„In dem vorgestellten
Gestaltungskonzept sind die geplanten Eingriffe in die Umgebung des „Haus
Uptmoor“ herauszunehmen. Sollten dort überhaupt bauliche Veränderungen
erfolgen, muss auch das Umfeld des Hauses der historischen, denkmalgeschützten
Gesamtanlagen entsprechen.“
Der Antrag ist dem Protokoll
als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung erläuterte, dass mit dem Beschlussvorschlag vom
27.02.2024 nicht das Gestaltungskonzept Innenstadt beschlossen wurde, sondern
lediglich die Fortführung der Entwurfsphase des Konzeptes bis zur
Leistungsphase 3. Der Vertrag mit KOLHOFF Landschaftsarchitekten ist an die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure angelehnt und in der Anlage 11
sind die entsprechenden Arbeitsschritte erläutert. D.h. in der Entwurfsphase
wird das Konzept detaillierter entworfen und Änderungen können weiterhin
vorgenommen werden.
Am 14.03.2024 fand ein Abstimmungstermin zum Umgebungsschutz des Haus
Uptmoor mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vechta, dem Leiter des Dezernates III der
Kreisverwaltung und der Verwaltung der Stadt Lohne statt. Im Denkmalverzeichnis
ist nur die Villa „Haus Uptmoor“ selbst verzeichnet und nicht die Zaunanlage.
Die Einfriedigung ist im Jahr 1988 neu errichtet worden und weicht sowohl von
der Ursprungsanlage ab als auch von dem ursprünglichen Verlauf. Die Untere
Denkmalschutzbehörde legt für die Einfriedung einen Umgebungsschutz fest
aufgrund der geschaffenen Vorgartensituation. Da ein ersatzloses Entfernen der
Einfriedung aus denkmalschutzrechtlicher Sicht nicht erfolgen kann, wird das
Büro KOLHOFF Landschaftsarchitekten das Konzept in diesem Bereich entsprechend
anpassen und eine Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde des
Landkreises Vechta wird erfolgen und eine entsprechende Genehmigung eingeholt.
Eine Änderung der Beschlussfassung ist nach Auffassung der Verwaltung obsolet,
da Denkmalschutz ein öffentlicher Belang ist, der nach dem öffentlichen
Baurecht in jedem Fall bei der Planung Berücksichtigung finden muss.
Beratungsverlauf:
Ein Ausschussmitglied empfahl dem Antragsteller den Antrag zurück zu
ziehen, da dieser aufgrund der gegebenen Informationen nicht mehr erforderlich
sei.
Dazu erklärte sich der Antragsteller nicht bereit und der Ausschuss
fasste den nachfolgenden