Sitzung: 13.03.2024 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 60/004/2024
Beschluss:
Der Rat der Stadt Lohne beschließt, der o.a. Maßgabe des Landkreises Vechta zur Genehmigung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80, Teilbereich 40.4./II beizutreten. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80, Teilbereich 40.4./II und die Begründung werden beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Lohne hat am 23.05.2006 die 40. Änderung des Flächennutzungsplans `80 mit der hier vorliegenden Teilfläche 40.4/II des Teilbereichs 40.4 beschlossen. Mit Verfügung vom 18.07.2006 hat der Landkreis Vechta die 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 mit Maßgaben genehmigt.
Der Teilbereich 40.4
wurde mit der Maßgabe genehmigt, dass mit Hilfe städtebaulicher Verträge
sicherzustellen sei, dass die Immissionsquellen der Tierhaltung, die auf diesen
Teilbereich einwirken, in 25 Jahren nicht mehr bestehen. Der Großteil der
Grundstückseigentümer war zu diesem Zeitpunkt nicht bereit, einen Vertrag zur
Aufgabe der Tierhaltung zu unterzeichnen. Aus diesem Grund wurde der
Teilbereich 40.4 nicht zum Bestandteil der Genehmigung vom 18.07.2006.
Inzwischen hat die Stadt Lohne die mit Stallanlagen für die Geflügelhaltung bebauten Grundstücke nördlich der Straße „An den Schanzen“ erworben und die Stallanlagen abgebrochen, sodass sich die Belastungen mit Geruchsimmissionen auf den südlichen Flächen des Teilbereichs 40.4 erheblich reduziert haben (s.a. Gutachten zu Geruchsimmissionen, TÜV NORD vom 31.08.2023).
Mit der Planzeichnung, der Begründung und dem anliegenden Geruchsgutachten liegen die Voraussetzungen für die Genehmigung des hier vorliegenden Teilbereichs 40.4/II der 40. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 vor.
Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender
Maier stellt den Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vor.
Ein
Ratsmitglied merkt an, dass die Fläche des Plangebiets nicht eindeutig
erkennbar sei. Hierzu wird verwaltungsseitig erläutert, dass entsprechend der
Vorlage und der Planzeichnung es vorliegend nur um die Fläche 40.4/II gehe. Die
anderen Flächen seien aus der Planung genommen worden.
Ein
anderes Ratsmitglied teilt mit, dass die UBG-Fraktion der Änderung des F-Plans
zwar zustimmen, den Bebauungsplan jedoch ablehnen werde.